Der Kauf einer Immobilie ist teuer geworden. Daher denken sich inzwischen viele, dass sie es doch mal mit Feilschen versuchen. Das Feilschen um den Preis einer Immobilie geht nun aber nicht so vonstatten, wie beim Einkauf von Lebensmitteln auf dem Basar. Gefragt ist hier Verhandlungsgeschick, das Ausloten des möglichen Nachlasses, das Ausloten des richtigen Zeitpunkts, wann man über den Immobilienpreis mit dem Verkäufer bzw. Makler in Verhandlung tritt. Hier einige Tipps.
Wann kann man den Immobilienpreis verhandeln
Es gibt eine Reihe von Situationen, die man nutzen kann, um über den Preis einer Immobilie zu verhandeln. Hierzu gehört unter anderem der Umstand, wenn ein Verkäufer (ob nun privat oder über einen Makler) wegen finanzieller Not verkaufen muss. Hier kann oft ein ordentlicher Preisnachlass herausgeschlagen werden bei den Verhandlungen. Meist hat der Verkäufer von einer Immobilie bereits selbst ein neues Objekt im Blick und benötigt aus diesem Grund baldmöglichst den Verkaufserlös. Auch in einem solchen Fall kann ein teils hoher Preisnachlass erreicht werden.
Wann sollte man handeln, wann nicht
Auf jeden Fall um einen Preis verhandeln sollte man indes, wenn wegen Mängeln am Objekt der eigentliche Preis zu hoch erscheint. Mit der Hilfe von Kostenvoranschlägen von Handwerkern oder auch nur Schätzungen für die Instandsetzung kann man hier oft einen ordentlichen Preisnachlass erhalten.
Eher nicht verhandeln lohnt sich, wenn für es für die Immobilien mehrere Interessenten gibt und kein Grund vorliegt, dass der bisherige Besitzer der Immobilie sein Geld schnellstmöglich benötigt. Sogar die Frage nach einem möglichen Preisnachlass kann einen als möglichen Käufer für das Objekt aus dem Rennen werfen. Denn letztlich entscheidet der bisherige Besitzer, wer die Immobilie erhält.
Wer sich für ein von der Bank zu versteigerndes Objekt interessiert, der kann auch einen Preisnachlass aushandeln. Denn die Bank ist meist nur daran interessiert wirklich nur noch einen Teil der einstigen Schuld des Immobilienbesitzers zu erhalten, der insolvent ist.
Wie viel kann man verhandeln
Wie hoch der Preisnachlass sein wird, den man maximal durch ein gutes Verhandlungsgeschick bzw. die Verhandlungstaktik erzielen kann, hängt vor allem von der Nachfrage ab. Derzeit ist die Nachfrage nach Immobilien – egal welcher Art, Größe, Standort und Lage – sehr groß. Preisnachlässe überhaupt sind in vielen Regionen und Orten unwahrscheinlich. Denn der Verkäufer hat praktisch die freie Auswahl. Bei einem angestrebten Preisnachlass seitens des Käufers bei einem renovierungsbedürftigen Gebäude stehen die Chancen aber trotz hoher Nachfrage gut.
Wenn der Immobilienpreis nicht dem Verkehrswert entspricht ist immer ein Handeln möglich. Gerade bei Renovierungs- und Sanierungskosten unterscheiden sich ja oft die Schätzungen. Ist zum Beispiel an sich hochwertiger Gussasphalt, der Autoaufzug oder das Dach beschädigt, wird es schnell teuer. So hohe Summen sind ein gutes Verhandlungsmittel.
Für Mängel an installiertem Mobiliar wie einer Einbauküche können schon einige tausend Euro Preisnachlass drinnen sein. Allerdings wird ein erfahrener Immobilienmakler wie die CITY Immobilienmakler GmbH dies schon im voraus berücksichtigen.
Ist auch die Courtage verhandelbar?
Die Makler Courtage ist festgelegt und aus diesem Grund nicht verhandelbar. Sie stellt letztlich die Einnahmen des Maklers für seine Dienstleistung dar.
Weiterführende Links
- Hier gibt es konkrete Tipps wie man verhandeln kann von Interhyp