Hausmeister: Das sind seine Aufgaben

Grundsätzlich erfüllt ein Hausmeister die Aufgabe, im Namen seines Auftraggebers eine Immobilie umfangreich zu betreuen. Er trägt dabei dafür Sorge, dass sämtliche Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden.

Vermieter und Immobilieneigentümer profitieren in hohem Maße von dem Einsatz eines kompetenten Hausmeisters, wie dem Hausmeisterservice Mülheim. Sie werden in vielfältigen Bereichen entlastet und auch die Mieter können sich an überzeugenden Vorteilen erfreuen.

Die Vorteile eines kompetenten Hausmeisters

Den Besitzern einer Immobilie werden durch einen Hausmeister viele unterschiedliche Pflichten und Aufgaben abgenommen, die im Zusammenhang mit dem Immobilienbetrieb stehen. Zum Beispiel kümmert sich der Hausmeister um die Pflege der Außenanlage, erledigt kleine Reparaturarbeiten und organisiert den Winterdienst.

Abhängig von der individuellen Vereinbarung ist es auch möglich, dass dem Hausmeister weitere Aufgaben übertragen werden. Zum Beispiel begleiten Hausmeister Wohnungsbesichtigungen mit Mietinteressenten oder führen Wohnungsabnahmen mit ehemaligen Mietern durch. In Vertretung des Eigentümers kann der Hausmeister daneben auch Schlüssel entgegennehmen und verwahren oder diese an neue Mieter aushändigen.

Für Immobilieneigentümer entsteht so der überzeugende Vorteil, dass diese nicht ständig vor Ort sein müssen, um sich um die Mieter und ihr Objekt zu kümmern. Ein kompetenter Hausmeisterservice kann so viel Zeit, Arbeit und eventuell auch Ärger ersparen. Dabei weiß ein professioneller und empfehlenswerter Dienstleister stets, worauf es bei den Hausmeistertätigkeiten ankommt. Auf der anderen Seite entsteht für die Mieter der Vorteil, dass diese viele Aufgaben nicht mehr selbst ausführen müssen, wie beispielsweise die Reinigung des Treppenhauses.

Die Aufgaben eines Hausmeisters

Grundsätzlich existieren keine gesetzlichen Regelungen dazu, welche Tätigkeiten und Aufgaben ein Hausmeister ausführen muss. In der Regel erstreckt sich das Aufgabengebiet jedoch über sämtliche praktische Tätigkeiten, die rund um einen Wohnkomplex anfallen.

Dieses Aufgabengebiet schließt zum Beispiel die Organisation der Müllentsorgung, die Bedienung und Überwachung der Heizungsanlage oder die Reinigungstätigkeiten ein.

Selbstverständlich können die Immobilieneigentümer die Tätigkeiten, die ihr Hausmeister übernehmen soll, vollkommen individuell auf ihren Bedarf anpassen. Allerdings sollten dabei auch stets die Bedürfnisse auf Mieterseite einbezogen werden – so wird sichergestellt, dass alle beteiligten Parteien von den Diensten des Hausmeisters profitieren.

Ein Hausmeister erfüllt typischerweise die folgenden Aufgaben für seinen Auftraggeber:

  • Bearbeitung der Reparaturwünsche und Schadensmeldungen der Mieter
  • Überwachung des Betriebs von Fahrstuhl und Tiefgarage
  • Erledigung kleinerer Reparaturen in Eigenregie
  • Überwachung der Warmwasser-, Heizungs- und Wasseraufbereitungsanlage
  • Organisation des Winterdienstes
  • Reinigung des Treppenhauses und der Außenanlagen
  • Pflege des Gartens
  • Organisation der Müllentsorgung

Daneben wird durch den Hausmeister in Gebäudeteilen, die gemeinschaftlich genutzt werden, das Schließen und Öffnen der Türen und Fenster überwacht. Besteht Frostgefahr, kümmert sich der Hausmeister darum, die nötigen Schutzmaßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus trägt er dafür Sorge, dass die Mieter der Hausordnung folgen.

Immobilieneigentümer sollten bei der Zusammenstellung der Aufgaben, die ihr Hausmeister übernehmen soll, beachten, dass sie nur Arbeiten beauftragen, welche die Mieter nicht ohnehin im Rahmen ihres Mietvertrages erfüllen müssen. Falls die Übernahme einiger Tätigkeiten mit den Mietern vereinbart wurde, ist es schließlich nicht nötig, diese durch den Hausmeister ausführen zu lassen – dies würde hinsichtlich der Nebenkostenabrechnung für Ungereimtheiten sorgen.

Im Übrigen übernehmen Hausmeister auch gerne Aufgaben aus dem Bereich der Verwaltung. Zu diesen gehören beispielsweise die Entgegennahme von Mietzahlungen in bar oder die Beauftragung von entsprechenden Fachbetrieben für Reparaturen. Jedoch können die Kosten für die Verwaltungsaufgaben nicht auf die Mieter umgelegt werden.