Steuern sparen beim Immobilienkauf / Verkauf

Damit beim Kauf eines Hauses keine Steuern anfallen, muss die Immobilie auch vom Verkäufer selbst bewohnt und in mindestens einem Kalenderjahr genutzt worden sein.
Wurde die Immobilie nicht vom Verkäufer genutzt, muss sie seit mindestens 10 Jahren im Besitz des Verkäufers gewesen sein. Andernfalls wäre eine Spekulationssteuer fällig.

Was ist abzugsfähig?

Sie können als Käufer und späterer Eigentümer einen Teil der Mehrkosten absetzen. Sie können auch von der Steuer absetzen, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht. In diesem Fall können auch einige Dienstleistungen abgezogen werden.
Es gibt auch steuerliche Vorteile. Diese hängen davon ab, wie Sie die Immobilie später nutzen wollen. Ist sie für Sie bestimmt oder wollen Sie sie nur untervermieten? Auch das hängt davon ab.
Wenn Sie es beim Kauf eines Hauses privat nutzen, können Sie nicht alles von der Steuer absetzen.
Dies gilt auch für alle Erwerbskosten. Weder der Kaufpreis noch das Grundstück, auf dem sich die Immobilie befindet, können von der Steuer abgezogen werden. Dasselbe gilt für die anfallenden Notarkosten.
Sie können nur dann Steuern sparen, wenn Sie das Grundstück und die Immobilie getrennt erwerben.
Zinsen, die Sie beim Kauf eines Hauses zahlen, sind ebenfalls abzugsfähig.
Je mehr Sie zurückzahlen, desto weniger können Sie von den Zinsen und Steuern abziehen. Die Zinsen werden auf die verbleibende Restschuld berechnet, die Sie noch zu bezahlen haben.
Rückzahlungsbeträge sind keine Steuern, die auch in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Wie können Sie Steuern sparen?

Beim Kauf einer Immobilie, ob es sich nun um eine Eigentumswohnung oder sogar ein Haus handelt, ist es auch wichtig zu beachten, dass es verschiedene zusätzliche Dienstleistungen geben kann.
Dazu gehören haushaltsnahe Dienstleistungen und handwerkliche Dienstleistungen. Wenn Sie die Immobilie gekauft haben, können Sie diese ebenfalls von der Steuer absetzen.
Sie profitieren auch von dem Abzug für die Abnutzung der Immobilie.
Es gibt verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten für Alt- und Neubauten.
Es ist auch möglich, dass Sie mit dem Verkäufer individuelle Kaufverträge abschließen. Auf diese Weise können Sie auch viel Geld sparen, wenn z.B. die Immobilie und das Mobiliargut getrennt verkauft werden.
Mit Hilfe dieser Methode können Sie die Grunderwerbsteuer reduzieren. Allerdings dürfen Bauherr und Verkäufer nicht ein und dieselbe Person sein. Auch eine Frist muss eingehalten werden.
Der Kauf der Immobilie und der Vertrag mit der Baufirma dürfen erst nach mindestens sechs Monaten gemeinsam abgeschlossen werden. Ansonsten ist diese Regelung unwirksam und der Verdacht, dass es sich um einen kombinierten Vertrag handelt, ist dann sehr nahe liegend.
Das Finanzamt würde dann die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage des Kaufpreises der Immobilie bemessen.

Ist die Grunderwerbssteuer abzugsfähig?

Ja und Nein, die Grunderwerbssteuer muss immer voll gezahlt werden. Sie müssen sie bezahlen, egal welcher Betrag fällig ist. Allerdings zählt diese zu den Nebenkosten und kann somit jährlich abgesetzt werden (mit der Afa)
Sie können nur einen Teil dieser Steuer durch verschiedene Maßnahmen, wie z.B. den separaten Verkauf, einsparen oder ein wenig reduzieren.

Hier gibt es einen Beitrag auf Immonovia.de zum Thema Grunderwebsteuer absetzen.